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Sind Beerdigungskosten steuerlich absetzbar?

 

Nach der Beerdigung eines Angehörigen kommen oft Fragen an die man zuerst gar nicht dachte. So zum Beispiel auch steuerliche Fragen wie:

 

Sind Bestattungskosten steuerlich absetzbar?

Welche Kosten einer Bestattung kann man bei der Steuererklärung anrechnen?

Wer kann Kosten einer Beerdigung bei seinen Steuern absetzen?

 

Konkrete Auskünfte erhält man beim zuständigen Finanzamt oder bei Steuerberater. Als pauschale Information haben wir auf der Internetseite des Finanzministerium NRW folgenden Text auf der "Anleitung zur Einkommenssteuererklärung 2009" gefunden:

 

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen, z.B. die Ausgaben, die durch Krankheit, Behinderung, Todesfall, Unwetterschäden oder Ehescheidung entstehen. Das Finanzamt hilft in diesen Fällen durch eine Minderung der Steuer, wenn die Ausgaben nicht ersetzt werden.

 

Bestattungskosten

für Angehörige, soweit sie den Nachlass und etwaige Ersatzleistungen übersteigen. Es können aber nur Kosten berücksichtigt werden, die mit der Bestattung unmittelbar zusammenhängen (z. B. für Grabstätte, Sarg, Blumen, Kränze, Todesanzeigen usw.). Die Kosten für die Trauerkleidung und die Bewirtung der Trauergäste sowie Reisekosten anlässlich der Bestattung werden nicht anerkannt.

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