Empfohlen von der Verbraucherinitiative Aeternitas e.V.
 
 
 
 

Rente

Der Tod des Ehepartners, der Mutter oder des Vaters ist für die Angehörigen immer ein schwerer Schlag. Wenn Sie davon betroffen sind, müssen Sie vieles regeln. Dazu kommt oft die Sorge um die künftige wirtschaftliche Existenz. Hier hilft die gesetzliche Rentenversicherung mit verschiedenen Leistungen.


Witwen- und Witwerrente
Nach dem Tode des Ehegatten besteht für Sie ein Anspruch auf eine Witwenrente beziehungsweise Witwerrente, wenn Ihr verstorbener Ehepartner die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig bestanden haben. Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Informationsbroschüre der Deutschen Rentenversicherung Stand 2009 - Bitte hier anklicken!

Tipp
War Ihr verstorbener Ehegatte bereits Rentenbezieher, dann beantragen Sie bitte die Zahlung eines Vorschusses ("Sterbevierteljahr") innerhalb von 30 Tagen nach dem Tode bei Ihrem zuständigen Rentenservice der Deutschen Post und nicht beim Rentenversicherungsträger.
Der Antrag auf Vorschuss gilt gleichzeitig als Antrag auf Witwenrente beziehungsweise Witwerrente!
Die Witwenrente oder Witwerrente muss dennoch beim Rentenversicherungsträger oder Versicherungsamt der Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Bezirksverwaltung gesondert beantragt werden.

Beim besorgen, ausfüllen und versenden dieses Antrags helfen wir Ihnen als Bestatter gerne.


Rentenirrtümer: Ehemänner haben keinen Anspruch auf Witwerrente

Hält sich hartnäckig, ist aber falsch. Richtig ist: Seit der Reform des Hinterbliebenenrechts im Jahr 1986 sind Frauen und Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. Zumindest in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners besteht immer ein Anspruch, wenn der Ehegatte bereits eine Rente bezogen hat oder bis zu seinem Tod mindestens fünf Jahre rentenversichert war. Ab dem vierten Kalendermonat nach dem Tod des Ehegatten kann jedoch eigenes Einkommen angerechnet werden.

Link auf die Internetseite der "Deutschen Rentenversicherung" - Bitte hier anklicken!

 

Wo kann ich meine Witwen- oder Witwerrente beantragen?


Lüdenscheid:

Der Ansprechpartner im Rathaus Lüdenscheid (Stand August 2010) ist das

Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lüdenscheid, Sozialversicherungsabteilung, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid
- Frau Wachtmeister, Zimmer 283, Tel. 02351/17-1520,
- Frau Bongaarts, Zimmer 282, Tel. 02351/17-1564,
- Frau Gutmann, Zimmer 282, Tel. 02351/17-1387,
- Frau Morgenschweis, Zimmer 281, Tel. 02351/17-1603,
- Frau Biskup, Zimmer 281, Tel. 02351/17-2672.

Öffnungszeiten:Montag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,ansonsten nach Terminvereinbarung.


Herscheid:


Der Ansprechpartner im Rathaus Herscheid (Stand Januar 2010) ist die Gemeinde Herscheid, Aufgabenbereich Rentenangelegenheiten (Stand November 2010)

Plettenberger Straße 27, 58849 Herscheid, Tel. 02357/ 9093-0, Fax 02357/ 9093-50
Frau Yilmaz, Tel. 02357/9093-25
Öffnungszeiten: Montag -Freitag 8.00 bis 12 Uhr, Dienstag 14.00 bis 16 Uhr, Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr, ansonsten nach Terminvereinbarung.


Schalksmühle:


Der Ansprechpartner im Rathaus Schalksmühle (Stand November 2009) ist das
Gemeinde Schalksmühle, Rentenstelle, Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle

Ansprechpartner: Frau Sabine Bornefeld
Telefon 02355/ 84-254           eMail: s.bornefeld@schalksmuehle.de
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags      08.00 – 12.00 Uhr
Dienstags zusätzlich      13.30 – 16.00 Uhr
Donnertags zusätzlich   14.30 – 17.30 Uhr


Versichertenberater/-älteste:

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit Versichertenberater/-älteste der Deutschen Rentenversicherung zu kontaktieren. Ein Versichertenberater kommt nach persönlicher Absprache auch zu Ihnen nach Hause. Anschriften finden Sie am einfachsten auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bund.de im Suchforumlar.

Link zum Suchformular bitte hier anklicken!

Dukatenweg 16 • 58507 Lüdenscheid • Tel. 0 23 51 - 90 89 0 • Fax 0 23 51 - 90 89 19
Mühlenstraße 3 • 58579 Schalksmühle • Tel. 0 23 55 - 50 85 70
Mittelstraße 7 • 58849 Herscheid • Tel. 0 23 57 - 90 20 10