Das Markenzeichen des Deutschen Bestattungsgewerbes ist ein gesetzlich geschütztes Zeichen, das vom Bundesverband des Deutschen Bestattungsgewerbes e.V. zur Förderung des Leistungsstandes der Betriebe zur Gewährleistung einer der Besonderheit der Berufsaufgabe des Bestatters gerecht werdenden Geschäftsführung geschaffen worden ist.
Das Zeichenrecht wird nicht durch Mitgliedschaft zum zuständigen Landesfachverband erworben; es wird Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Bestattungsgewerbes e.V. nur auf besonderen Antrag eines Mitgliedes ihm angeschlossenen Landesfachverbände als Lizenz verliehen, sofern das Mitglied und das Bestattungsunternehmen die nach Verleihungsbedingungen geforderten Qualifikationen erfüllt.
Über die Verleihung des Markenzeichenrechts wird unter Vergabe einer Lizenznummer eine besondere Urkunde ausgestellt.
Durch die Verleihung des Markenzeichenrechts wird verbandsseitig anerkannt, dass das von dem so ausgezeichneten Mitglied betriebene Bestattungsunternehmen fachmännisch, zuverlässig und mit hohem Qualitätsanspruch geführt wird. Mit dieser Anerkennung wird zugleich den Hinterbliebenen die Gewähr dafür gegeben, dass bei Inanspruchnahme dieser Bestattungsunternehmen in allen Angelegenheiten vorschriftsmäßiger und würdiger Bestattungsdurchführung sachkundige und vertrauenswürdige Hilfe geboten wird.
Den zum Führen des Markenzeichens berechtigten Inhaber von Bestattungsunternehmen obliegt damit eine hohe Verantwortung und besondere Verpflichtung für das Ansehen des Berufsstandes in der Öffentlichkeit.
Die Lizenzbedingungen für die Verleihung des Markenzeichens (Gütezeichens) des Bundesverbandes des Deutschen Bestattungsgewerbe und die Markenzeichen-Satzung erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
Zur Zeit sind wir in Lüdenscheid und Herscheid das einzige Bestattungsunternehmen mit der Berechtigung das Fachzeichen zu führen. Bei uns arbeiten zwei vom Bundesverband des Deutschen Bestattungsgewerbes fachgeprüfte Bestatter.