Empfohlen von der Verbraucherinitiative Aeternitas e.V.
 
 
 
 

Brauche ich eine Patientenverfügung?

Eine wirksame Patientenverfügung muss sehr gut formuliert sein

Eine Situation, die beinahe jeden überfordert: Im näheren Umfeld ereignet sich ein Unglücks- oder Krankheitsfall. Ein Mensch liegt hilflos und ohne die Möglichkeit, für sich selber zu sprechen, im Krankenhaus. Die Angehörigen sind bestürzt und wissen kaum, was im Sinne des Betroffenen zu tun ist.

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie vorbeugend Entscheidungen für Ihre medizinische Behandlung und Pflege im Falle schwerster und aussichtloser Erkrankungen. Eine rechtswirksame Patientenverfügung ist eine Anweisung an die behandelnden Ärzte und muss beachtet werden. Damit die Patientenverfügung rechtswirksam ist, müssen einige wichtige Punkte beachtet werden:

Die Verfügung muss in schriftlicher Form mit Ort und Datum versehen vorliegen. Die handschriftliche Form ist nicht vorgeschrieben, die eigenhändige Unterschrift jedoch notwendig.

Möchten Sie einen Bevollmächtigten benennen, der Sie auf Grundlage Ihrer Verfügung zusätzlich

gegenüber Ärzten und Pflegepersonal vertreten soll, muss dieser klar benannt sein. Legen Sie eindeutig fest, dass er entscheidungs- und vertretungsberechtigt ist und Ärzte sowie Pfleger ihm gegenüber von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. Der Bevollmächtigte muss die Vollmacht durch seine eigenhändige Unterschrift in der Verfügung anerkennen und bestätigen.

Der Inhalt der Verfügung muss deutlich machen, dass sich der Verfasser ernsthaft mit dem Thema

auseinander gesetzt hat und die Verfügung aus seiner persönlichen Grundeinstellung zu Leben und Tod, Gesundheit und Krankheit resultiert. Nutzen Sie die zahlreichen erhältlichen Vordrucke für Patientenverfügungen nur als Formulierungshilfe. Mehr Überzeugungskraft besitzen eigene Worte.

Formulierten Sie eindeutig, welche medizinischen Maßnahmen, beispielsweise zur Lebensverlängerung, Sie für sich ablehnen und warum Sie das tun. Es kann jedoch ebenso formuliert werden, welche Behandlungen Sie ausdrücklich wünschen. Machen Sie ganz deutlich, dass Sie über die Folgen eines Behandlungsabbruchs in einem bestimmten Stadium einer Erkrankung Bescheid wissen.

Besprechen Sie die einzelnen Maßnahmen und Entscheidungen ausführlich mit Ihrem Hausarzt und dokumentieren Sie dieses auch in der Verfügung. Der Arzt sollte die Aufklärung des Verfassers über die medizinische Behandlung einer schweren Erkrankung im Endstadium durch seine Unterschrift dokumentieren. Der Arzt sollte nicht zugleich auch der Bevollmächtigte sein, da sonst ein Interessenkonflikt vermutet werden kann.

Damit nachträglich nicht Zweifel am geistigen Zustand des Verfassers geltend gemacht werden können, sollte die Unterschrift zweiter Zeugen bestätigen, dass der Verfasser bei Unterzeichnung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Auch die Zeugen dürfen nicht zugleich Bevollmächtigter sein.

Der Verfasser und beide Zeugen sollten Ihre Unterschrift alle ein bis zwei Jahre erneuern. Damit wird der zeitnahe Wille des Verfassers dokumentiert und sichergestellt, dass er seine Meinung nicht zwischenzeitlich geändert hat. Insbesondere vor anstehenden Operationen oder bei einer festgestellten Erkrankung empfiehlt sich eine Aktualisierung der Unterschriften.

Die Patientenverfügung muss nicht notariell beglaubigt werden.

Die beste Patientenverfügung nützt nichts, wenn sie im Ernstfall nicht schnell gefunden wird. Sie sollten daher entweder bei einer Vertrauensperson (Angehöriger, Freund, Hausarzt oder Anwalt) hinterlegt oder ständig mitgeführt werden. Führen Sie den Hinweis auf die Hinterlegung und ihren Aufbewahrungsort bei sich. Hinterlegen Sie zur Sicherheit Kopien der Verfügung beim Hausarzt und bei den Familienangehörigen.

Wenn Sie alle Punkte berücksichtigen, ist die Erstellung einer wirksamen Patientenverfügung relativ einfach. Besorgen Sie sich bei der Betreuungsstelle Ihrer Ortsgemeinde (Sozialamt) den Vordruck einer solchen Verfügung als Muster. Vielfach ist dieser auch beim Hausarzt oder bei Verbraucherorganisationen erhältlich. Die eigenen Formulierungen können dann dem Aufbau des Musters im Wesentlichen folgen.


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