Die Feuerbestattung ist die mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an das Feuer.
Bei dieser Art der Bestattung wird das Ende der Körperlichkeit sehr bewusst gesetzt. Als Feuerbestattung bezeichnet man die Kremation der Verstorbenen im Sarg und die spätere Beisetzung der Urne mit der Asche.
Die Feuerbestattung ist der Erdbestattung rechtlich gleichgestellt. Aus Gründen der Strafrechtspflege unterliegt sie jedoch besonderen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Einäscherung wurde bereits im Altertum bei Griechen und Römern praktiziert, jedoch im Zuge der Verbreitung des Christentums untersagt. Erst seit dem 19. Jahrhundert hat sich die Feuerbestattung zunehmend verbreitet. Am 15.05.1934 wurde das Feuerbestattungsgesetz erlassen, um eine einheitliche Regelung der Feuerbestattung für das gesamte Reichsgebiet zu erreichen. Dieses Gesetz stellt die Feuerbestattung der Erdbestattung gleich und findet in einigen Bundesländern bis heute Anwendung. Die Katholische Kirche akzeptierte 1963 die Feuerbestattung als der Erdbestattung gleichgestellte Bestattungsform.
Die Kremation ist die Voraussetzung für moderne Formen der Bestattung.
Neben den in der Bevölkerung bekannten Urnengrabstellen gibt es viele Sonderformen der Urnen- oder Aschenbestattung wie z. B. eine Baum- oder Diamantbestattung (Erinnerungsdiamant). Informationen hierzu finden Sie unter "Sonderformen".
Informationen zu den vorhandenen Grabarten für Urnenbestattungen finden sie unter "Grabarten".