Empfohlen von der Verbraucherinitiative Aeternitas e.V.
 
 
 
 

Wann hilft die Betreuungsverfügung?

Legen Sie fest, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können

In einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die für den Fall Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit vom Vormundschaftsgericht zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll. Ein Betreuer vertritt Sie in allen Bereichen, die Sie nicht mehr selbständig verantworten können. Bei der Entscheidung über einschneidende Maßnahmen wie einen medizinischen Behandlungsabbruch oder eine Heimeinweisung unterliegt er allerdings der Kontrolle des Vormundschaftsgerichts, das derartige Maßnahmen gerichtlich anordnen muss. Auch in der Frage der Betreuung gilt, dass Sie Ihren eigenen Willen durchsetzen können, wenn Sie Ihn rechtzeitig formuliert und niederlegen!

Haben Sie in einer Betreuungsverfügung festgelegt, wer Ihr Betreuer sein soll oder auch, wer es auf keinen Fall werden soll, so ist dies für das Gericht verbindlich.

Aufgabe des Betreuers ist es, Ihre Angelegenheiten so zu besorgen, wie es Ihren Wünschen und Ihrem Wohl entspricht. Da niemand wissen kann, ob er im Falle der Betreuungsbedürftigkeit noch in der Lage sein wird, sich klar zu äußern, empfiehlt es sich, die eigenen Vorstellungen bereits "in guten Zeiten" möglichst genau und ausführlich schriftlich darzulegen.

Eine ausführliche Betreuungsverfügung dient Ihrer Sicherheit und der Handlungssicherheit des Betreuers. Behandelnde Ärzte oder entscheidende Richter können dieser Verfügung Ihren Willen entnehmen und entsprechend entscheiden und handeln.

Folgende Punkte sollen Ihnen zur Anregung bei der Abfassung der Verfügung dienen:

 

Vermögensangelegenheiten

• Möchte ich meinen bisherigen Lebensstandard beibehalten? Soll dafür notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?

• Wie soll über mein Haus und mein sonstiges Grundvermögen verfügt werden?

 

Persönliche Angelegenheiten

• Will ich weiterhin bestimmten Personen regelmäßig einen festgelegten Geldbetrag oder ein Geschenk zukommen lassen?

• Sollen meine Spendegewohnheiten beibehalten werden?

• Wünsche ich den Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages mit detaillierter Festlegung meiner dereinstigen Bestattung? (Ein Vorsorgevertrag dient zusätzlich auch der finanziellen Absicherung der dereinstigen Bestattung. Wir empfehlen hier den Abschluss bereits "in guten Zeiten", da ein Betreuer Auflagen beim Abschluss oder finanzielle Einschränkungen seitens Dritter z.B. Angehörige, Erben oder Gericht erwarten kann.)

 

Wohnungsangelegenheiten und Heimaufnahme

• Von wem möchte ich im Falle meiner Pflegebedürftigkeit versorgt werden?

• Möchte ich, soweit es mein Zustand und die Möglichkeiten zulassen, bis zu meinem Tod in meiner bisherigen Wohnung bleiben?

• Möchte ich, falls sich eine Heimunterbringung nicht umgehen lässt, mein Haus/meine Eigentumswohnung verkaufen und mich mit dem Erlös in eine Seniorenwohnanlage einkaufen bzw. meinen Aufenthalt dort finanzieren?

• Wünsche ich, in einem bestimmte Heim zu wohnen?

• In welches Heim möchte ich auf keinen Fall?

• Möchte ich in einem Heim meine eigenen Möbel falls möglich mitnehmen?

• Wer soll die verbleibenden Möbel und persönlichen Dinge erhalten?

 

Medizinische Angelegenheiten

• Kennt mein Betreuer meine Wünsche hinsichtlich des Einsatzes medizinischer Behandlungsmethoden?

• Habe ich eine entsprechende Patientenverfügung abgefasst und soll mein Betreuer meine darin geäußerten Wünsche auf jeden Fall auch gegenüber Ärzten, Pflegepersonal und Vormundschafts-gericht durchsetzen?

• Habe ich bereits in meiner Patientenverfügung einen Interessenvertreter benannt, mit dem sich mein Betreuer auf jeden Fall verständigen soll?

 

Die Liste ließe sich noch lange fortsetzten, die Gestaltung liegt ganz in Ihrer Hand. Eine rechtswirksame Verfügung ist relativ leicht zu erstellen, wenn Sie folgende Punkte beachten:

• Verfassen Sie die Verfügung schriftlich.

• Unterschreiben Sie die Verfügung mit Ort und Datum. Bestätigen Sie alle ein, zwei Jahre die Aktualität Ihrer Wünsche durch eine neue Unterschrift.

• Lassen Sie die Verfügung von mindestens zwei Zeugen, der nicht zugleich auch der Betreuer ist,

unterschreiben. Der Zeuge bestätigt mit seiner Unterschrift, dass Sie bei der Abfassung der Verfügung im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren.

• Versehen Sie nachträglich eingefügte Ergänzungen mit einer zusätzlichen Unterschrift unter Angabe von Ort und Datum.

• Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.

Betreuungsverfügung des Bundesministerium der Justiz - Bitte hier anklicken!

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