Empfohlen von der Verbraucherinitiative Aeternitas e.V.
 
 
 
 

Beihilfe

Folgende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamt für Besoldung und Versorgung (http://www.lbv.nrw.de) - Stand August 2010.


Was zahlt die Beihilfe zu Bestattungskosten?

Zu den Kosten aus Anlass des Todes (Bestattungskosten) wird keine Beihilfe gewährt, lediglich die Kosten für die Überführung der Leiche oder Urne können beihilfefähig sein.


Wer kann Kosten meiner letzten Krankheit und aus Anlass des Todes (Überführungskosten) geltend machen?

Hinterbliebene Ehegatten, Eingetragene Lebenspartner, leibliche Kinder oder erben des/der verstorbenen Beihilfeberechtigten können die Kosten der letzten Krankheit und die Kosten für die Überführung der Leiche oder Urne geltend machen.

Empfangsberechtigt ist, wer die Rechnungen zuerst vorlegt.



Link zu Beihilfenverordnung -BVO- Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen vom 5. November 2009 - Bitte anklicken!

 

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